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Das Tabakproduktegesetz muss überarbeitet werden

Der Vorentwurf zum neuen Tabakproduktegesetz enthält keine wirksamen Massnahmen zum Schutz vor Tabakkonsum. Deshalb fordert die Allianz für ein starkes Tabakproduktegesetz Bundesrat auf, die Vorlage umfassend zu überarbeiten.

Tabakwaren unterscheiden sich von allen anderen legalen Konsumgütern durch die hohen Gesundheitsrisiken, die mit ihrem Konsum einhergehen. Ein Gesetz für Tabakprodukte muss diesen Umstand berücksichtigen und in erster Linie die Menschen vor den schädlichen Auswirkungen schützen. Der Vorentwurf zum neuen Tabakproduktegesetz erfüllt diesen Zweck eindeutig nicht. Er gewichtet die wirtschaftlichen Interessen der Tabakindustrie höher als der Schutz der Gesundheit. Im Vorentwurf sind deshalb umfassende Änderungen notwendig.

Keine neuen Produkte fördern

Der Vorentwurf des Bundesrats sieht unter anderem vor, den Verkauf des Oraltabaks Snus zu legalisieren. Im aktuellen gesetzlichen Umfeld gibt es dafür keinen Grund: Für den Eigengebrauch kann Snus problemlos im Internet bestellt werden. Da Werbeeinschränkungen weitgehend fehlen, ist davon auszugehen, dass Snus bei einer Legalisierung massiv beworben werden wird. Eine Legalisierung würde vor allem den Konsum unter Jugendlichen fördern und zu einer allgemeinen Zunahme des Tabakkonsums führen. Ausser den Snusproduzenten will niemand diesen neuen Markt ankurbeln.

Der Vorentwurf regelt auch die E-Zigaretten und die erst seit kurzem erhältlichen Produkte zum Erhitzen von Tabak. Diese Produkte erhalten gegenüber den herkömmlichen Zigaretten eine Sonderbehandlung. Dies betrifft z.B. die Warnhinweise und die Besteuerung. Es gibt auch hier keinen Grund, den Markt für weitere Nikotinprodukte anzukurbeln, dessen gesundheitliche Folgen noch weitgehend unerforscht sind.

Kinder und Jugendliche schützen

Aus Sicht der Tabakprävention ist eine Verschärfung der heutigen gesetzlichen Rahmenbedingungen dringend nötig. Ein Tabakproduktegesetz, das diesen Namen verdient, muss die Bevölkerung vor den Gefahren des Tabakkonsums schützen. Der Verkauf von Snus muss in der Schweiz verboten bleiben, Produkte zum Erhitzen müssen mit Zigaretten gleichgestellt werden. Zudem fordert die Arbeitsgemeinschaft eine Reihe weiterer Massnahmen, die im Ausland teilweise bereits umgesetzt sind:

  • Eine Einheitsverpackung (Plain-Packaging), also eine neutrale, einheitliche Verpackung für alle Tabakprodukte, verhindert, dass Tabakkonzerne mit den Schachteln Werbung für ihre Produkte machen. Viele fortschrittliche Länder setzen bereits auf die Einheitsverpackung, darunter Frankreich, Grossbritannien, Irland und Norwegen.
  • Im Bereich des Marketings braucht es umfassende Gesetze zum Schutz von Jugendlichen und Kindern. Dazu gehört ein lückenloses Verbot von Tabakwerbung und Sponsoring durch Tabakkonzerne.

Das im Gesetz vorgesehene schweizweite Abgabeverbot für unter 18-Jährige ist mit einem Linzenzsystem für den Einzelhandel zu ergänzen. Das vereinfacht die Abgabekontrolle und ermöglicht die Einschränkung der Verfügbarkeit von Tabakprodukten. Zur Unterbindung des weltweiten Schwarzhandels soll ein Track-and-trace-System für Tabakprodukte auch in der Schweiz eingeführt werden. Zudem soll die Tabakindustrie ihre Ausgaben für Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring transparent machen müssen und Zuwendungen deklarieren müssen. Das schafft die notwendige Transparenz, um die vielschichtigen Tätigkeiten der Tabakindustrie und die herrschenden Abhängigkeitsverhältnisse offenzulegen.

Kommentar (RB): Die Schweizerische Liga Leben und Gesundheit hat im bis am 23.3.2018 dauernden Vernehmlassungsverfahren im Sinne der Allianz für ein starkes Tabakproduktegesetz Stellung genommen.

 

Bild: Pixabay

at-Information Frühling 2018

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